Sport Factory Ski und Snowboard | Verkauf - Verleih - Service
Widmoosweg 3 | A-5602 Wagrain | Tel.: +43 6413 7365 | Mail: info@sport-factory.com
Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Mietbedingungen für Wintersportgeräte

1. Die Reservierung erlangt Gültigkeit mit dem Eingang der Reservierung bzw. für Kunden mit Erhalt der Buchungsbestätigung.

2. Der Mietvertrag kommt zwischen dem reservierenden Kunden und dem jeweiligen Sportgeschäft bei dem die Ausrüstung gemietet wird, zu Stande.

3. Der Mieter ist für das gemietete Sportgerät voll verantwortlich.

4. Die Weitergabe des Sportgerätes an dritte Personen ist nicht gestattet.

5. Der Mietpreis ist bei Mietbeginn direkt im Verleihshop zu entrichten. Der Mieter hat einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Führerschein) vorzuweisen und erklärt sich einverstanden, dass von diesem Dokument eine Kopie angefertigt wird. Als Pfand ist ein blanko unterfertigter Kreditkartenabzug, das Original eines Lichtbildausweises oder ein Gelddepot in Höhe des Zeitwertes des Sportgerätes zu erlegen.

6. Das gemietete Sportgerät ist nicht versichert. Bei Diebstahl, Bruch oder Beschädigung durch unsachgemäße Verwendung haftet der Mieter für den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten.

7. Bei Diebstahl muss der Mieter binnen 24 Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde die Anzeige erstatten und beim Vermieter melden.

8. Der Umtausch des gemieteten Sportgerätes ist jederzeit möglich. Wird ein Sportgerät einer höheren Kategorie genommen, ist der Aufpreis laut Preisliste zu bezahlen.

9. Bei Verletzung oder Krankheit ist das Sportgerät sofort zurückzustellen und eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. In diesem Fall wird der nicht verbrauchte Mietpreis ab dem Tag der Rückgabe erstattet.

10. Bei Vermietung ab 15.00 Uhr wird der Mietpreis erst ab dem darauf folgenden Kalendertag verrechnet. Bei Rückgabe des Sportgerätes vor 10.00 Uhr wird der laufende Kalendertag nicht berechnet.

11. Wenn das Sportgerät in Folge ungünstiger Witterung oder anderer Behinderungen nicht verwendet werden kann, wird der bezahlte Mietpreis nicht erstattet.

12. Eine vorzeitige Rückgabe des Sportgerätes und Erstattung des nicht verbrauchten Mietpreises ist nur möglich, wenn der Mieter aus wichtigen Gründen vorzeitig abreisen muss. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Sportgerätes wird der Kreditkartenabzug oder das Gelddepot bzw. das Dokument an den Mieter ausgefolgt.

13. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Sportgerät so verwahrt wird, dass eine Verwechslung oder ein Diebstahl verhindert wird. Zu diesem Zweck sollen Schi nur einzeln und voneinander getrennt abgestellt oder in Schisafes verwahrt werden. Während der Nacht soll das Sportgerät in einem versperrten Schiraum der Unterkunft oder in einem versperrten KFZ verwahrt werden.

14. Mit der Unterschrift auf dem Adressformular bestätigt der Mieter die Richtigkeit seiner persönlichen Daten, die zur fachgerechten Bindungseinstellung dienen. Der Mieter darf die vom Vermieter vorgenommene Bindungseinstellung nicht eigenmächtig ändern.

15. Falls das gemietete Sportgerät ohne triftigen Grund nicht fristgerecht zurückgestellt wird, muss der Mieter damit rechnen, dass gegen ihn die Diebstahlsanzeige erstattet wird.

+ Wir übergeben Ihnen die Leihgeräte in einwandfreiem Zustand.
+ Sie sind für die Artikel voll verantwortlich, und wir übernehmen keinerlei Haftung und Kosten bei Unfällen oder Diebstahl.
+ Die Verleihgeräte sind nicht versichert.
+ Bei Diebstahl wird der aktuelle Wert des Leihgerätes in Rechnung gestellt.
+ Bei grober Beschädigung der Laufflächen (z.B. durch Fahren auf der Straße oder über Steine) kann bei Rückgabe zusätzlich zum Mietpreis ein Betrag bis zu 50,- Euro verrechnet werden.

Gerichtsstand ist St. Johann Pongau

 
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